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在德国买房的详细步骤(德语版)

LEITFADEN FüR BAUHERREN

Sie interessieren sich n?her für eines der H?user der Firma Dipl.-Ing. Weber Massivhaus GmbH und k?nnen sich vorstellen, dieses Haus auch mit einem Vertrag zu kaufen.

Folgende Schritte und Aufgaben sind nun von Ihnen zu erledigen und wir m?chten Ihnen gerne mit diesem Leitfaden dabei behilflich sein. Arbeiten Sie ganz einfach alle hier aufgeführten Stationen der Reihe nach ab:

Phase 1 -

Vor Vertragsabschluss

1. Sie erstellen eine erste Gesamtkostenermittlung mit dem

Verkaufsberater. Hier genügt eine pauschale Kostensch?tzung der Gesamtkosten.

2. Sie sprechen einen Termin mit einem Geldinstitut ( z.B. Sparkasse

Hannover, Volksbank Hannover usw. ) ab oder einem freien Finanzierungsberater für ein Finanzierungsgespr?ch. Hier kann und muss ein guter Bankberater schon sagen k?nnen

- ist eine Finanzierung m?glich

- ist sie in der H?he m?glich, wie sie die pauschale Gesamtkosten- ermittlung ergeben hat.

3.

Lassen Sie sich von Ihrem Finanzierer schriftlich best?tigen, das er auch die Finanzierung Ihres Hauses übernehmen will und kann ( vorl?ufige Finanzierungszusage ).

1. Nach dem Vorlegen der vorl?ufigen Finanzierungszusage und der

Abkl?rung aller offenen Fragen mit Ihrem Verkaufsberater steht dem Abschluss eines Kaufvertrages nichts mehr im Wege.

2. Dazu wird der Verkaufsberater mit Ihnen und dem Notar einen

Termin zur Beurkundung des Vertrages absprechen.

3. Der Notar schickt Ihnen dann einen Vertragsentwurf zu. So sieht

sp?ter dann auch Ihr Kaufvertrag aus. Lesen Sie diesen Vertragsentwurf bitte durch. Bei Fragen rufen Sie Ihren Verkaufsberater an.

4. Zum Unterschreiben des Kaufvertrages treffen Sie sich dann zur vereinbarten Zeit mit Ihrem Verkaufsberater im Büro des Notars. Bringen Sie bitte gültige Personaldokumente mit, z.B. den Personalausweis.

Phase 2 -

Nach Vertragsabschluss und vor Baubeginn Sie haben nun durch einen wirksamen Vertrag ein Haus bei Firma Dipl.-Ing. Weber Massivhaus GmbH erworben. Herzlichen Glückwunsch. Nun beginnt für alle Beteiligten die Leistungsphase – kurz gesagt, wir errichten für Sie ein Haus und Sie bezahlen uns dafür. Nach Abschluss des Kaufvertrages beim Notar sollten Sie nun kurzfristig den 1. Darlehnsvertrag mit Ihrem Geldinstitut abschlie?en. ( Unterschreiben ! ) 2. Lassen Sie sich bitte bei diesem Unterschriftstermin auch die Grundschuldbestellungsformulare ausgefüllt übergeben und reichen Sie diese bitte sofort an den Notar weiter. Erst wenn der Notar

a. die Grundschuldbestellungsformulare erhalten hat

b. diese beurkundet hat

c.

Sie dann im Grundbuchamt eingereicht hat

d. und der Mitarbeiter des Grundbuchamtes diese Grundschuld im Grundbuch eingetragen hat

wird Ihre Bank das Darlehen auszahlen.

1. Die erste Rechnung erhalten Sie vom Finanzamt für die Grunderwerbssteuer. Das sind zur Zeit 3,5 % vom Kaufpreis. Diese Rechnung erhalten Sie kurz nach dem Abschluss des Kaufvertrages. Bitte zahlen Sie die Grunderwerbssteuer zügig an das Finanzamt, weil Sie sonst die weitere Abwicklung des Kaufvertrages behindern.

2. Die zweite Rechnung erhalten Sie von der Firma Dipl.-Ing. Weber

Massivhaus GmbH. Dabei handelt es sich um die erste

Abschlagsrate laut Kaufvertrag. Mit dem Erhalt dieser Rechnung

haben wir in der Regel mit dem Bau Ihres Hauses schon begonnen oder stehen kurz bevor.

3. Zwischenzeitlich erhalten Sie vom Notar Rechnungen für seine

erbrachten Leistungen.

Stellen Sie bitte sicher, dass alle Beteiligten zur rechten Zeit Ihr Geld bekommen k?nnen. Vielleicht werden Sie die ersten Rechnungen noch aus Ihrem Eigenkapital bezahlen k?nnen, trotzdem sollten Sie bitte frühzeitig alle n?tigen Schritte einleiten, damit auch Ihre Bank noch ausstehende Rechnungen übernehmen kann.

Sollten Sie ?ffentliche F?rdermittel beantragt haben, stellen Sie auch hier bitte sicher, dass die F?rderstelle von Ihnen rechtzeitig alle Unterlagen erh?lt, damit auch diese F?rdergelder rechtzeitig ausgezahlt werden k?nnen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die Herstellung Ihrer Zahlungsf?higkeit also die Bereitstellung Ihrer Geldmittel durch Ihre Bank auch ausschlie?lich in Ihrer Verantwortung liegt. Es w?re schade, den Hausbau schon mit Mahnungen oder Verzugszinszahlungen zu beginnen.

Die Rohbau-Feuerversicherung für das Haus übernimmt die Firma Dipl.-Ing. Weber Massivhaus GmbH. Sie erhalten darüber eine Versicherungspolice von uns. Eine Kopie geben Sie bitte an Ihre Bank weiter. Dieser Versicherungsvertrag geht mit dem Tag der Besitzübergabe Ihres Hauses an Sie über. Sie sind damit Versicherungsnehmer bei der Allianz. Sollten Sie eine andere Versicherung für Ihr Haus bevorzugen, nutzen Sie bitte Ihr 4-w?chiges Sonderkündigungsrecht ab Besitzübergabe. Zur Sicherheit Ihrer Familie oder Ihrer Freunde, mit denen Sie die Baustelle besuchen, sollten Sie noch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschliessen. Diese gilt für die Dauer der Bauzeit.

Phase 3 - Hausbau und Besitzübergabe

Ihr Haus wird nun von uns gebaut. Sie erhalten aus unserer Buchhaltung Abschlagsrechnungen, wie sie im Kaufvertrag vereinbart wurden. Auch für die von Ihnen extra beauftragten Sonderwünsche erhalten Sie nun Abschlagsrechnungen. Bitte halten Sie hier die vorgegebenen Zahlungsfristen ein. Sollte das einmal nicht m?glich sein, z.B. wegen Urlaub, rufen Sie bitte bei unseren zust?ndigen Mitarbeitern in der Buchhaltung an ( Frau Fegebank, 0511-*******,

Herr Bredehorst, 0511-******* ) und besprechen den m?glichen Zahlungsverzug.

Ihr zust?ndiger Bauleiter wird mit Ihnen früh genug einen Termin zur Besitzübergabe Ihres Hauses abstimmen. Dort wird dann ein Protokoll aufgenommen, in das alle Fehler und M?ngel eingetragen werden, die dann zügig von der Firma Dipl.-Ing. Weber Massivhaus GmbH abgearbeitet werden. Stellen Sie bitte auch sicher, dass alle bis dahin f?lligen Kaufpreisraten von Ihnen überwiesen worden sind. Ansonsten kann der Bauleiter das Haus nicht an sie übergeben.

Bei der Besitzübergabe gehen Nutzen und Lasten an Sie über. Das bedeutet, dass Sie nun das Haus mit Ihrer Familie bewohnen k?nnen, aber auch für z.B. Steuern und Versicherungen verantwortlich sind.

Wenn alle Fehler und M?ngel, die bei der Besitzübergabe aufgenommen wurden, von uns beseitigt sind, und von Ihnen auch das Haus vollst?ndig bezahlt ist, werden sie schlie?lich als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

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